Die meisten Unternehmen haben sich bisher kaum mit der rechtlich korrekten Handhabung von geschäftlichen E-Mails beschäftigt. So bekommt man auch Nachfrage oft zu hören: „Der rechtliche Umgang mit E-Mails in Unternehmen ist ein Buch mit sieben Siegeln“, wie auch die Firma MailStore gerne bestätigt.
Selbst die seit langem bekannte Vorschrift, unternehmensrelevante E-Mails zehn Jahre aufbewahren zu müssen, ist nicht zu allen Unternehmen durchgedrungen.
Auf noch mehr Unwissenheit stößt man bei der Frage nach den Zugriffsberichtigungen auf die E-Mails der Mitarbeiter aus. Dürfen Chefs auf die E-Mails von Mitarbeitern zugriefen, die krankheitsbedingt fehlen oder aus dem Unternehmen ausgeschieden sind?
Arbeitsgericht stärt Unternehmen
Das Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dazu jedoch ein Urteil gefällt. Dieses Urteil (Aktenzeichen 4 Sa 2132/10) gibt Arbeitgebern Weiterlesen →
